Sie sind hier

Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von nano-Phon.de/Michael Buhl

 

A. ALLGEMEINES/VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Die AGB von nano-Phon.de/Michael Buhl gelten für alle von nano-Phon.de/Michael Buhl übernommenen Aufträge in den Bereichen Musikberatung, Musikrecherche, Konzeption, Komposition, Bearbeitung bestehender Werke, Arrangement, Layout, Produktion und Tonstudio-Arbeiten, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn nano- Phon.de/Michael Buhl diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch dann, wenn nano-Phon.de/Michael Buhl in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Einkaufsbedingungen des Auftraggebers Lieferungen und/oder Leistungen vorbehaltlos ausführt.
     
  2. Auftraggeber ist, wer die Durchführung der Produktion, schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, veranlasst hat, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt, d.h. Auftraggeber haftet gesamtschuldnerisch neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag.
     
  3. Für nano-Phon.de/Michael Buhl besteht die Verpflichtung zu einer schriftlichen Auftragsbestätigung nur dann, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird.
     
  4. Buchungen können bis spätestens 72 Stunden vor dem Studio-/Beschallungstermin annulliert werden. Bei einer späteren Annullierung behalten wir uns vor die gebuchte Zeit, zumindest jedoch die aufgewandte Rüstzeit, in Rechnung zu stellen.
     
  5. Ausfallzeiten, die durch irgendwelche Störungen der Geräte während der Mietdauer entstehen, werden dem Kunden NICHT verrechnet.

Jedoch haften wir nicht für sonstige dadurch entstehende Schäden und Kosten.

nano-Phon.de/Michael Buhl haftet nicht für entstehende Kosten aufgrund Verzögerung/Produktionsausfall durch höhere Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Tod, sonstige technischen Defekte).

Wir haften nicht für den technischen Zustand für durch uns bereitgestellte Instrumente. Der Kunde haftet für Schäden, die nachweislich durch Ihn entstanden sind. Für Instrumente, Garderoben, Gegenstände des Kunden übernehmen wir keine Haftung.

B. URHEBERRECHTLICHE NUTZUNGSRECHTE/ LEISTUNGSSCHUTZRECHTE

Ist Gegenstand des Auftrages die Bearbeitung oder Verwendung geschützter Werke oder Sprache, so obliegt es dem Auftraggeber, die notwendige Erlaubnis des Originalurhebers einzuholen. Rechte, die die Urheber von Werken an die GEMA und/oder Musikverlage übertragen haben, sind nicht übertragbar und werden daher nicht durch Zahlungen an nano- Phon.de/Michael Buhl abgegolten; der Auftraggeber verpflichtet sich folglich, alle insoweit anfallenden Gebühren für die mechanische Vervielfältigung, öffentliche Aufführung etc. im Verhältnis zu den Verwertungsgesellschaften (wie bspw. der GEMA und der GVL), Musikverlagen und/oder Urhebern ordnungsgemäß zu entrichten. nano-Phon.de/Michael Buhl ist im Falle der Verwendung vom Auftraggeber zu Verfügung gestellten Materialien  nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt bestellter Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden und hält nano-Phon.de/Michael Buhl insbesondere von  Ansprüchen Dritter frei.

C. GEWÄHRLEISTUNG/NACHBESSERUNG

  1. Für den Fall, dass der Auftrag die Durchführung der Werkaufnahme als Produktionsbeauftragter umfasst, ist nano-Phon.de/Michael Buhl verpflichtet, einen technisch einwandfreien geeigneten Tonträger abzuliefern.
     
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen von nano-Phon.de/Michael Buhl unverzüglich nach Übergabe durch einen qualifizierten Mitarbeiter untersuchen zu lassen. Mängelrügen müssen schriftlich unter genauer Beschreibung der Beanstandung erfolgen und spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber eingegangen sein. Danach gilt das Werk in Bezug auf offene Mängel als vertragsgemäß und mängelfrei geschaffen. Für nicht erkennbare Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
     
  3. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der nano-Phon.de/Michael Buhl Eingriffe in das Werk vornimmt oder vornehmen lässt, sofern durch diese Eingriffe ein Fehler und/oder Schaden entsteht  und/oder soweit hierdurch ein Fehler und/oder Schaden verstärkt wird. Den Beweis dafür, dass der Schaden nicht durch den von ihm vorgenommenen/veranlassten Eingriff verursacht bzw. verstärkt wurde, hat der Kunde zu führen.
     
  4. Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung, nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
     
  5. Für Bearbeitungsschäden an fremdem Bild- und Tonmaterial haftet nano- Phon.de/Michael Buhl nur bis zum Materialwert des Tonträgermaterials. Für Schäden an unwiederbringlichen oder schwer ersetzlichen Bild- und Tonaufnahmen übernimmt nano- Phon.de/Michael Buhl, ebenfalls keine Haftung über den reinen Materialwert hinaus.
     
  6. Alle Leistungen und Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
     

D. GEHEIMHALTUNG

  1. Beide Parteien verpflichten sich zeitlich unbegrenzt, bei Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und über die ihnen bekannt gewordenen Informationen und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, auch nach Beendigung ihrer Geschäftsbeziehung Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Vertrages beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung der jeweils anderen Partei erfolgen. Als vertrauliche Informationen gelten neben ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnete Informationen auch solche Informationen, bei denen sich ein Geheimhaltungsinteresse einer Partei aus den Umständen ergibt. Hierzu zählen insbesondere die Preisvereinbarungen, die zwischen den Parteien getroffen wurden. Die Parteien verwahren und sichern diese Informationen so, dass die Möglichkeit zur Kenntnisnahme durch Dritte ausgeschlossen ist.
     

E. AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN/DATEN

Sollte die Aufbewahrungszeit von 2 Jahren auf Wunsch des Auftraggebers ausgedehnt werden, so hat der Auftraggeber für jedes weitere Jahr eine Aufbewahrungspauschale zu leisten, deren Höhe nach Umfang im Einzelnen gesondert berechnet wird.

 

F. VERSAND

Versendung und Transport von Material aller Art erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

 

G. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Für die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung. Unsere Preise enthalten auf Grund des § 19 UStG (Kleinunternehmer- Regelung) z.Zt. keine gesetzliche Mehrwertsteuer, bzw. diese kann nicht gesondert ausgewiesen werden.
     
  2. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn nano-Phon.de/Michael Buhl über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz gemäß § 1 DÜG zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt nano-Phon.de/Michael Buhl vorbehalten; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines niedrigeren Verzugsschadens vorbehalten.
     
  3. Die Verwendung einer Werkaufnahme gilt erst dann als zulässig, wenn die Rechnung an nano-Phon.de/Michael Buhl vollständig bezahlt ist.

 

H. RECHNUNGSREKLAMATIONEN

  1. Rechnungsreklamationen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt nano- Phon.de/Michael Buhl schriftlich anzuzeigen.

 

I. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE BEREICHE MUSIKBERATUNG, MUSIKRECHERCHE, KONZEPTION, KOMPOSITION ARRANGEMENT, LAYOUT, PRODUKTION UND BEARBEITUNG VON BESTEHENDEN WERKEN, GILT SINNGEMÄSS AUCH FÜR ERSTELLTE LAYOUTS VON DRUCKSACHEN (CD-LABEL/SLEEVES ETC.)

 

a. ALLGEMEINES

 

  1. „Komposition" im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sämtliche Werke des Komponisten, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen (Notiertes Motiv, Partitur, Layout oder Produktion auf Ton und/oder Bildtonträger).
     
  2. Die Herstellung von Layouts (Demonstrationsaufnahmen) oder die Durchführung der Werkaufnahme als Produktionsbeauftragter sind eigenständige Leistungen des Komponisten. Sie können von ihm gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit sie in dem erteilten Auftrag nicht enthalten sind und vom Auftraggeber zusätzlich gewünscht werden. Nutzungsrechte an Layouts werden nicht übertragen.
     
  3. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Honorare für Sprecher und/oder Vokalisten, Bildsynchronisation, Spezialgeräteverleih, Reisekosten, Spesen) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sprecher, Vokalisten und/oder Musiker werden ausschließlich namens, im Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers engagiert.
     
  4. Alle vom Komponisten berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

 

b. URHEBERRECHTLICHE NUTZUNGSRECHTE/ LEISTUNGSSCHUTZRECHTE

  1. Der Komponist überträgt die Nutzungsrechte frei von Ansprüchen Dritter, insbesondere auch frei von persönlichkeitsrechtlichen Einwendungen und Vergütungsansprüchen Dritter. Der Komponist bleibt berechtigt, die Komposition für eigene Demonstrationszwecke (Demo) zu verwerten. Sollte eine Komposition 12 Monate nach Abnahme nicht veröffentlicht worden sein, ist der Komponist berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Veröffentlichung von mindestens 3 (drei) Wochen zu setzen. Verstreicht auch diese Nachfrist fruchtlos, fallen die Rechte mit Ablauf der Nachfrist auf den Komponisten zur ausschließlichen Verwertung zurück. Vergütungsansprüche des Komponisten nach  Maßgabe der mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung bleiben unberührt von einem solchen Rechterückfall.
     
  2. Für den Fall, dass der Auftrag die Durchführung der Werkaufnahme als Produktionsbeauftragter umfasst, schließen die an den Auftraggeber übertragenen Rechte sämtliche dem Komponisten selbst, den beteiligten Interpreten und den sonstigen Mitwirkenden an der Werkaufnahme zustehenden übertragbaren Rechte und Ansprüche, insbesondere sämtliche Leistungsschutzrechte ein. Unberührt bleiben die Ansprüche, die der Komponist, die ausübenden Künstler und sonstigen Leistungsschutzberechtigten aufgrund ihrer Verträge mit der GEMA bzw. GVL haben.
     
  3. Der Komponist überträgt dem Auftraggeber urheberechtliche Nutzungsrechte zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (inhaltlich, zeitlich, räumlich) bedarf für jeden Einzelfall einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Komponisten ist der Auftraggeber insbesondere nicht berechtigt die Komposition umzugestalten, zu bearbeiten, neu aufzunehmen oder mit Bild-, Text- und/oder Tonmaterial eines anderen Produktes als dem vertraglich vereinbarten zu synchronisieren.
     
  4. Bei der Verwendung seines Werkes hat der Komponist Anspruch, in von ihm nach billigem Ermessen zu bestimmender, branchenüblicher Weise als Urheber bezeichnet zu werden (Beschriftung sämtlicher Sendekopien, Copyright- Vermerk im Vor-oder Abspann bei Bildtonträgern u.ä.) Der Auftraggeber ist ohne schriftliche Mitteilung an den Komponisten nicht berechtigt, die vom Komponisten angegebene Werkbezeichnung bzw. den vom Komponisten verwendeten bzw. angemeldeten Titel einer Produktion zu verändern. Der Auftraggeber erfüllt für die von ihm vorgenommene oder beauftragte Vervielfältigung und Verbreitung der Komposition anfallenden gesetzlichen oder vertraglichen Urheberrechtsverbindlichkeiten; insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber auch im Namen seiner dritten Vertragspartner zur ordnungs- und fristgemäßen Entrichtung aller im Zusammenhang mit einer Verwertung der Komposition anfallenden urheberrechtlichen Nutzungsgebühren im Verhältnis zu Autoren, Musikverlagen und/oder Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL etc.). Nach Veröffentlichung, stellt der Auftraggeber dem Komponisten unaufgefordert Belegstücke zur Verfügung. nano-Phon.de/Michael Buhl verpflichtet sich, die Unterlagen vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke des Abgleichs mit der Gema oder einer anderen Urheberrechtsgesellschaft zu verwenden. Eine darüberhinausgehende Weitergabe der Unterlagen erfolgt nicht.
     
  5. Der Komponist hat das Recht, sämtliche die Verbreitung seines Werkes betreffenden Unterlagen halbjährlich durch eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person (vereidigter Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt) einsehen zu lassen. Die Kosten der Buchprüfung trägt der Komponist, sofern die Prüfung keine Fehler ergibt, ansonsten trägt die Kosten der Auftraggeber.

 

c. VORZEITIGE VERTRAGSBEENDIGUNG/ABBRUCH DER ARBEITEN

  1. Wird ein erteilter, aber noch nicht begonnener Auftrag aus Gründen, die nicht vom Komponisten zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann der Komponist - ohne dass es eines Schadensnachweises bedürfte - ein Ausfallhonorar in Höhe von mindestens 50% des vereinbarten Honorars berechnen, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens durch den Komponisten ausdrücklich unberührt bleibt. Wird ein bereits angefangener Auftrag aus von dem Komponisten nicht zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, so steht dem Komponisten das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von dem Komponisten begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
     
  2. Der Komponist ist verpflichtet, die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Erfüllungsgehilfen mit größtmöglicher Sorgfalt auszusuchen. Eine weitergehende Haftung für Erfüllungsgehilfen übernimmt der Komponist nicht.
     
  3. Gehen Kompositionen trotz größter Sorgfalt des Komponisten unter, ohne dass er dies zu vertreten hat, so berührt dies seinen Honoraranspruch nicht; er ist in diesem Fall zur Ersatzbeschaffung zu einem vom Auftraggeber zu zahlenden Selbstkostenpreis verpflichtet, es sei denn, dass der Auftraggeber den Untergang zu vertreten hat.

 

d. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag verbleiben das Eigentum an den die Werkaufnahme verkörpernden Tonträgern sowie sämtliche Rechte an alle im Rahmen des Auftrages erstellten Werken bei nano-Phon.de/Michael Buhl. Entsprechendes gilt hinsichtlich der Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrages abgelieferten Materialien; bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus dem Vertrag ist der Auftraggeber also nicht berechtigt, derartige Materialien in irgendeiner Form zu verwenden bzw. durch Dritte verwenden zu lassen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers ist nano-Phon.de/Michael Buhl berechtigt, die Werkaufnahme zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
     
  2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

 

J. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR TONSTUDIO-ARBEITEN

  1. Die in Rechnung gestellten Honorare sind Grundhonorare. Nutzungs-, Verwertungs-, Leistungsschutz- und/oder abtretbare Urheberrechte sowie Urheberrechtsanteile werden von den über nano-Phon.de/Michael Buhl beschäftigten, beauftragten bzw. gebuchten Sprechern, Sängern, Komponisten und/oder Darstellern grundsätzlich für den Zeitraum von einem Jahr ab Fertigstellung und Übergabe an den Auftraggeber für eine bundesweite Auswertung (innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) übertragen, falls nicht anders schriftlich vereinbart.
     

K. BESONDERE BEDINGUNGEN BEIM VERLEIH VON TECHNISCHEN GERÄTEN/AUSRÜSTUNG SOWIE BEI TONAUFNAHMEN „VOR ORT“ UND/ODER BESCHALLUNGEN

  1. Alle erbrachten Lieferungen und Leistungen verstehen sich „ab Werk“ Egelsbach.
     
  2. Der Auftraggeber trägt Sorge für eine ordnungsgemäße Versicherung der Ausrüstungsgegenstände gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust bei Transport zum und vom, sowie beim Betrieb am Einsatzort. Dies schließt Auf- und Abbau mit ein.
     
  3. Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass keine Unbefugten Zugang zu den Ausrüstungsgegenständen erhalten und diese sach- und fachgerecht (z.B. im Freien gegen Wasser und Hitze geschützt) aufgestellt und eingesetzt werden können.
     
  4. Diese „Besonderen Bedingungen“ gelten auch für unentgeltliche erbrachte Leistungen seitens der nano-Phon.de/Michael Buhl.

 

L. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Erfüllungsort aller Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile der Geschäftssitz von nano-Phon.de/Michael Buhl

  2. Das gleiche gilt hinsichtlich des Gerichtstandes, sofern nicht gesetzlich ein anderer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist.

  3. Teilnichtigkeiten einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bedingungen wirksam; an die Stelle der nichtigen Bedingungen tritt eine Bestimmung, die unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen der Parteien der Branchenüblichkeit am nächsten kommt.
     
  4. vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Wirkung vom 15. April 2012 an. Frühere Fassungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
     
  5. Weder die verspätete noch die versäumte oder unvollständige Ausübung eines Rechts von nano-Phon.de/Michael Buhl aus diesem Vertrag stellt den Verzicht auf dieses oder irgendein anderes Recht aus diesem Vertrag durch nano-Phon.de/Michael Buhl dar.

Eine druckbare PDF-Version dieser AGB erhalten Sie HIER

 

Egelsbach, Ostern 2012

 

Michael Buhl